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Elektronische Betriebsprüfung

Informationen zum Thema: Elektronische Betriebsprüfung
 
Die Finanzämter sind seit dem 1.1.2002 berechtigt, auf die Buchführung und alle anderen steuerlich relevanten Daten eines Unternehmers, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt wurden, zuzugreifen und elektronisch zu prüfen. Die elektronische Betriebsprüfung stellt besondere Anforderungen an die Unternehmen hinsichtlich Archivierung und Bereithaltung der Daten. Auf dieser Seite finden Sie eine Zusammenstellung wichtiger Informationen zu diesem Thema.

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