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Abgabenordnung - Neue Steueridentifikationsnummer
Das Bundeszentralamt für Steuern hat am 1. August 2008 mit der Versendung der neuen Steueridentifikationsnummern begonnen.
Auf diese Weise soll bis Jahresende jeder Bürger eine einheitliche persönliche Nummer erhalten, unter der künftig alle Steuerangelegenheiten erledigt werden. Sie ersetzt die bisherige Steuernummer.
Das Besondere: Die neue Identifikationsnummer wird allen Personen von Geburt an erteilt und gilt ein Leben lang. Sie ist unabhängig von Heirat, Umzug oder Umstrukturierungen im Finanzamt. Außerdem entfällt die Vergabe unterschiedlicher Steuernummern für verschiedene Steuerarten. Ziel der lebenslang gültigen, 11-stelligen Identifikationsnummer ist die Modernisierung und Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens. Sie ermöglicht beispielsweise das Bereitstellen vorausgefüllter Steuererklärungen sowie die Verarbeitung elektronischer Belege im Rahmen der Steuererklärung. Darüber hinaus gewährleistet sie die bundesweite eindeutige Identifizierung von Steuerpflichtigen, was bisher aufgrund der unterschiedlichen Steuernummernsysteme in den einzelnen Bundesländern nicht möglich war.
Das Bundeszentralamt für Steuern speichert unter der Steueridentifikationsnummer alle Daten, die zur Identifikation einer Person nötig sind (Familiennamen, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, zuständige Finanzbehörde). Die Daten werden spätestens zwanzig Jahre nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Steuerpflichtige verstorben ist, gelöscht. Die Zweckbindung der Daten ist gesetzlich geregelt. Gemäß § 139b Abs. 4 und 5 der Abgabenordnung dürfen sie nur für steuerliche Zwecke genutzt werden. Bei zweckwidriger Verwendung kann eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro verhängt werden.
Praxishinweis:
Das Bundesministerium der Finanzen hat eine Liste mit Fragen und Antworten zur Steueridentifikationsnummer im Internet bereitgestellt:
Simone Schlewitz

