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[18.12.2008]
Abgabenordnung/ Lohnsteuer - Identifikationsnummer für Lohnsteuerbescheinigungsverfahren 2009 noch nicht verpflichtend
Die neue Identifikationsnummer muss bis auf weiteres nicht in das Lohnkonto übernommen werden.
Dies teilte das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 28. November 2008 mit. Zwar hat der Arbeitgeber grundsätzlich nach Vergabe der Identifikationsnummer diese anstelle des bisherigen Ordnungsmerkmals - der sogenannten eTIN (elektronische Transfer-Identifikations-Nummer) - zur Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen an das Finanzamt zu verwenden.
Da jedoch noch nicht alle Lohnsteuerkarten die Identifikationsnummer ausweisen, wird von dieser Verpflichtung für die Datenübermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen 2009 abgesehen.
Simone Schlewitz

