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Neues Gesetz zur Generalunternehmerhaftung im Baugewerbe - Stellungnahme

Die Generalunternehmerhaftung im Baugewerbe wird vereinfacht. Der ZDH begrüßt diesen Schritt als folgerichtige Konsequenz der Praxiserfahrungen: Das ursprüngliche Ziel der Generalunternehmerhaftung im Baugewerbe – die Verringerung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit – steht in keiner Relation zu den für die Betriebe resultierenden bürokratischen Kosten. Keinesfalls darf das neu einzuführende System der  Präqualifizierung jedoch die Exkulpationsmöglichkeit durch Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen ersetzen.


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