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Stellungnahme zum geplanten Sozialausgleich im Zuge der Gesundheitsreform

Der ZDH hält es für verfehlt, die Unternehmen in die Abrechnungsproblematik des geplanten Sozialausgleichs einzubeziehen, da die Zahlung des Zusatzbeitrages ausschließlich auf dem Rechtsverhältnis zwischen dem Krankenkassenmitglied und der gesetzlichen Krankenkasse beruht.


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