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Förderprogramm "Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung“ verlängert
Das Bundesfamilienministerium verlängert die Antragsfrist für das Förderprogramm und öffnet es für die öffentliche Kofinanzierung durch Länder und Kommunen.
Das Bundesfamilienministerium hat die Antragsphase für das im Februar 2008 gestartete bundesweite Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung um ein weiteres Jahr bis Ende 2010 verlängert. Gleichzeitig wurden die Richtlinien erweitert, indem sich das Programm öffentlichen Kofinanzierungsmöglichkeiten durch Länder und Kommunen geöffnet hat. Somit können Unternehmen und Träger der Betreuungseinrichtung ab sofort auch weitere Finanzierungsquellen nutzen.
Das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierte Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die Kinderbetreuungsplätze für Mitarbeiterkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr in bereits bestehenden oder neuen Einrichtungen schaffen.
Das Programm ersetzt in den ersten beiden Jahren maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Betriebskosten, bis zu 6 000 Euro pro Platz und Jahr. Während der Förderung müssen die Betriebskosten für die Betreuungsplätze zu mindestens 25 Prozent durch die beteiligten Unternehmen kofinanziert werden. Darüber hinaus können Elternbeiträge, Eigenmittel des Trägers und /oder sonstige öffentliche (außer andere ESF-Mittel) oder private Mittel zur Finanzierung der Betriebskosten eingesetzt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der
Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung
Oranienburger Straße 65
10117 Berlin
Telefon: 080 00 00 09 45
Fax: 030 / 28409210
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