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Rentenanpassung zum 1. Juli 2011

Grundlage für die Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung des letzten Jahres. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung im Jahr 2010 beträgt 3,10 % in den alten und
2,55 % in den neuen Bundesländern.


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