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Neue Belastungen für Betriebe

ZDH-Stromsteuerrechner

[29.10.2010] Mit diesem Rechner möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, Ihre voraussichtliche betriebliche Stromsteuer des laufenden Jahres 2010, sowie die voraussichtliche Stromsteuer in 2011 nach der Neuregelung der Bundesregierung durch das Sparpaket zu ermitteln.
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Rundfunkbeitragsrechner für Betriebe

[15.12.2010] An die Stelle des bisherigen Systems der geräteorientieren Gebührenerfassung soll ab 2013 eine Haushalts- und Betriebsstättenabgabe (Rundfunkabgabe) treten. Ermitteln Sie Ihre künftige Beitragslast.
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Krankenversicherung

Anstieg des Beitragssatzes der Krankenkassen von 14,9 % auf 15.5 % ab 1. Janaur 2011

Der Gesetzentwurf des GKV-Finanzierungsgesetzes, der am 22. September 2010 vom Kabinett beschlossen wurde, führt nicht zu einer Senkung der Abgabenlast für die Unternehmen. Im Gegenteil: Der allgemeine Beitragssatz soll von 14,9 auf 15,5 Prozent - um jeweils 0,3 Prozent für Arbeitgeber und Arbeitnehmer - angehoben werden. Die Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags um 0,3 Prozent bedeutet eine weitere Verteuerung der Lohnzusatzkosten. Das belastet vor allem die arbeitsintensiven Handwerksbetriebe. Von der beschlossenen Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes sind außerdem die freiwillig versicherten selbstständigen Handwerkerinnen und Handwerker in vollem Umfang betroffen.  


Arbeitslosenversicherung

Erhöhung des Beitragssatzes von 2,8 %  auf  3 % ab 1. Januar 2011

Mit dem am 6. März 2009 in Kraft getretenen „Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ hatte die Bundesregierung angesichts der seinerzeit um sich greifenden Finanz- und Wirtschaftskrise beschlossen, zum Zwecke der Beschäftigungssicherung den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 2,8 % bis Ende 2010 festzuschreiben.  Zugleich wurde festgelegt, dass ab dem 1. Januar 2011 der Beitragssatz auf 3,0 % steigen soll.


Service

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Mehrbelastungen für Betriebe

In dieser Rubrik finden Sie eine Übersicht über zusätzliche Belastungen für Handwerksbetriebe, die derzeit in der politischen Diskussion stehen bzw. bereits beschlossen sind und zum Jahresbeginn 2011 greifen.

Arbeitgeber müssen ab Januar 2011 für die Sozialversicherung ihrer Beschäftigten mehr aufbringen: Die Beiträge steigen um 0,1 Prozentpunkt der abgabepflichtigen Bruttolohnsumme in der Arbeitslosenversicherung und um 0,3 Prozentpunkte in der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

 
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