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Inhalt
Neue Belastungen für Betriebe
ZDH-Stromsteuerrechner
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Rundfunkbeitragsrechner für Betriebe
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Krankenversicherung
Anstieg des Beitragssatzes der Krankenkassen von 14,9 % auf 15.5 % ab 1. Janaur 2011
Der Gesetzentwurf des GKV-Finanzierungsgesetzes, der am 22. September 2010 vom Kabinett beschlossen wurde, führt nicht zu einer Senkung der Abgabenlast für die Unternehmen. Im Gegenteil: Der allgemeine Beitragssatz soll von 14,9 auf 15,5 Prozent - um jeweils 0,3 Prozent für Arbeitgeber und Arbeitnehmer - angehoben werden. Die Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags um 0,3 Prozent bedeutet eine weitere Verteuerung der Lohnzusatzkosten. Das belastet vor allem die arbeitsintensiven Handwerksbetriebe. Von der beschlossenen Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes sind außerdem die freiwillig versicherten selbstständigen Handwerkerinnen und Handwerker in vollem Umfang betroffen.
Arbeitslosenversicherung
Erhöhung des Beitragssatzes von 2,8 % auf 3 % ab 1. Januar 2011
Mit dem am 6. März 2009 in Kraft getretenen „Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ hatte die Bundesregierung angesichts der seinerzeit um sich greifenden Finanz- und Wirtschaftskrise beschlossen, zum Zwecke der Beschäftigungssicherung den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 2,8 % bis Ende 2010 festzuschreiben. Zugleich wurde festgelegt, dass ab dem 1. Januar 2011 der Beitragssatz auf 3,0 % steigen soll.

