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[29.11.2011]
Ausnahme von Kleinst- und Kleinbetrieben aus der Rechtsetzung der Europäischen Union
Gesetzliche Ausnahmen und Sonderregelungen stellen im Einzelfall ein wichtiges und probates Instrument dar, um den zu berücksichtigenden Besonderheiten gewisser Adressatenkreise bei der Gesetzgebung Rechnung tragen zu können. Dies gilt nicht zuletzt für kleine und insbesondere Kleinstbetriebe, für die – im Gegensatz zu großen und zu mittleren Unternehmen – die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben nicht selten mit
einem unverhältnismäßigen Zeit- und Kostenmehraufwand verbunden ist.

