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[06.04.2010]
Ratgeber Erbschaft- und Schenkungsteuer
Zum 1. Januar 2009 trat die Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts in Kraft. Ziele der Reform waren neben einer verfassungsgemäßen Bewertung die Erleichterung von Betriebsübergaben und der Erhalt von Arbeitsplätzen. Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz zum 1. Januar 2010 sind nochmals Verbesserungen bei der Übertragung von Betriebsvermögen in Kraft getreten. Diese Ergänzungen gelten rückwirkend zum 1. Januar 2009. Der Steuer-Ratgeber des Handwerks fasst die Eckpunkte beider Reformen übersichtlich zusammen.
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