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ZDH informiert: Elektronische Übermittlung von Steuerdaten ist Pflicht
Seit 1. Januar 2005 müssen alle Arbeitgeber und Unternehmer Umsatzsteuer- und Lohndaten elektronisch beim Finanzamt einreichen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) stellt Informationsmaterial zur Verfügung.
Die Finanzverwaltung verstärkt im Rahmen des so genannten. "eGovernment" zunehmend den Datenaustausch auf elektronischem Wege. Im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2003 wurden deshalb alle Unternehmen verpflichtet, ab dem Jahr 2005 Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuerbescheinigungen und Lohnsteuer-Anmeldungen elektronisch via Internet an die Finanzverwaltung zu übersenden.
Der ZDH bietet hierzu einen Informations-Flyer an, der sowohl über die elektronischen Verfahren, insbesondere über das neue Lohnsteuerbescheinigungsverfahren, aber auch über die Nutzung kostenloser Software, Übergangsfristen und Möglichkeiten der Befreiung von den elektronischen Verfahren informiert. Der Informations-Flyer kann direkt bei der Marketing Handwerk bestellt werden

