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ZDH-Flyer: Erhöhte Ist-Versteuerungsgrenzen

Mit dem Bürgerentlastungsgesetz gilt ab dem 1. Juli 2009 bundeseinheitlich eine Ist-Versteuerungsgrenze von 500 000 Euro. Viele Unternehmen in den alten Bundesländern können damit ab sofort den Übergang zur Ist-Versteuerung beim Finanzamt beantragen und so von deren Liquiditätsvorteil profitieren. Die Umsatzsteuer muss danach erst dann an das Finanzamt abgeführt werden, wenn der Auftraggeber die Rechnung beglichen hat. 

Weiterführende Informationen können Sie dem ZDH-Info-Flyer entnehmen.

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