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Gebäudeenergieausweis - Transparenz für Mieter, Käufer und Eigentümer

Seit Januar 2009 ist der Gebäudeenergieausweis für alle Wohngebäude Pflicht. Wenn Hausbesitzer ihr Gebäude vermieten, verkaufen oder verpachten wollen, müssen sie den Energieausweis vorlegen können. Ansonsten begehen sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern geahndet werden kann. 

Der Gebäudeenergieausweis liefert fundierte Informationen über die energetische Qualität eines Gebäudes und informiert über den Energieverbrauch. Davon profitieren Mieter, Käufer und Eigentümer gleichermaßen. Die Energieeffizienz einer Immobilie wird zu einem wichtigen Wettbewerbsfaktor. Käufer und Mieter können außerdem mit dem Energieausweis unterschiedliche Angebote unkompliziert vergleichen und Folgekosten besser abschätzen.  

Kauf- oder Mietinteressenten sollten auf keinen Fall darauf verzichten, sich den Energieausweis vorlegen zu lassen. Denn die Höhe der Betriebskosten hängt unmittelbar von der energetischen Qualität eines Gebäudes ab. Mittels einer Farbskala ermöglicht der Energieausweis eine Abschätzung der zukünftigen Heiz- und Warmwasserkosten. Eine Markierung auf einer Farbskala zeigt, ob mit geringen (grün) oder hohen Energiekosten (rot) zu rechnen ist. Eine weitere Farbskala zeigt Vergleichswerte unterschiedlicher Gebäudetypen und lässt damit eine schnelle Einordnung zu.  

Zudem gehören zu jedem Gebäudeenergieausweis Empfehlungen, wie die energetische Bilanz des Gebäudes verbessert werden kann. Dies kann für Mieter hilfreich sein, um ihre Vermieter auf die Umsetzung der Modernisierungsmaßnahmen anzusprechen. Kaufinteressenten erhalten so erste Hinweise, was für die energetische Verbesserung zu tun ist. Und für Eigentümer stellt der Ausweis eine erste Grundlage dar, um eine energetische Gebäudesanierung zu planen.  

Allerdings sollten Eigentümer bei der Beauftragung eines Energieausweises nicht nur auf den Preis achten, sondern auf Qualität setzen und die Leistungen der Anbieter sorgfältig prüfen. Billig-Angebote aus dem Internet haben oft keine oder nur geringe Aussagekraft. Sie beruhen auf einer Ferndiagnose ohne Kenntnis des Gebäudes und geben zumeist nur den benutzerabhängigen Verbrauch an (Verbrauchsausweis). Dagegen bildet der Bedarfsausweis den Energiebedarf eines Gebäudes unabhängig von den Verbrauchsgewohnheiten der Bewohner ab. Dazu nimmt der Fachmann die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes vor Ort genau unter die Lupe. Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes berechnet er den Energiebedarf, der für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung anfällt. So kann er gezielt Schwachstellen erkennen und auf fundierter Basis Empfehlungen für eine Modernisierung geben. Eine solche Vor-Ort-Begehung sollten Eigentümer auch bei einem Verbrauchsausweis durchführen lassen. Nur so kann der Aussteller neben den tatsächlichen Verbrauchsdaten auch die Charakteristiken des Gebäudes erkennen und Modernisierungsempfehlungen anhand des konkreten Zustands des Gebäudes treffen.  

Wer einen Gebäudeenergieausweis beantragen möchte, kann sich – neben Ingenieuren und Architekten spezieller Fachrichtungen – an die Gebäudeenergieberater des Handwerks wenden. Sie sind Meister ihres Fachs und können eine umfassende Fortbildung im Bereich energetischer Gebäudesanierung vorweisen. Gebäudeenergieberater des Handwerks in Ihrer Region finden Sie  hier.

Für weitere Informationen zum Gebäudeenergieausweis stellt der ZDH einen  Flyer zur Verfügung. 


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