Zentralverband des
Deutschen Handwerks
Zentralverband des
Deutschen Handwerks
16.04.2024

Gemeinsame Erklärung der Allianz FÜR Vergaberecht

Die Allianz FÜR Vergaberecht von Verbänden aus Industrie, Handel und Handwerk setzt sich für ein vereinfachtes Vergaberecht, bundesweit einheitliche Vergabebestimmungen sowie dafür ein, nicht immer mehr öffentliche Aufträge dem Vergaberecht zu entziehen.
Zwei Aktenstapel auf einem Tisch.

Öffentliche Aufträge und Konzessionen werden im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren unter Wahrung der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit vergeben (§ 97 Abs. 1 GWB). Diese fundamentalen Grundsätze des Vergaberechts schützen wirksam vor Korruption und "Hoflieferantentum". Damit sie Wirkung entfalten können, dürfen nicht immer mehr öffentliche Aufträge dem Vergaberecht entzogen werden (z. B. durch Erhöhung der EU-Schwellenwerte über die turnusgemäße Anpassung hinaus, Ausweitung von Inhouse-Vergaben und Interkommunaler Zusammenarbeit und weniger effektiven Rechtsschutz). Ansonsten verlieren seriöse Unternehmen jeden Anreiz, sich an Vergabeverfahren zu beteiligen. 

Auch die derzeitigen Bemühungen, das Vergaberecht zu vereinfachen und Vergabeverfahren zu beschleunigen, sind im Lichte der oben genannten Vergabegrundsätze zu betrachten. Dabei sollte Rechtsanwendung grundsätzlich Vorrang vor Rechtsänderung haben. Dafür sind Kenntnisse der rechtlichen Möglichkeiten, ein entsprechender Gestaltungswille und ausreichend personelle und technische Ressourcen in der Praxis unerlässlich.

Wirkliche Vereinfachung bedeutet aber auch, den rechtlichen Flickenteppich im Unterschwellenbereich zu beseitigen. Im Interesse von Auftraggebern und Unternehmen fordern wir den Bund und die Bundesländer daher auf, auch unterhalb der europäischen Schwellenwerte für bundesweit einheitliche, einfache, objektive, transparente und wettbewerbliche Vergabebestimmungen zu sorgen, die praxisgerecht eingehalten und bei Bedarf überprüft werden können. 

Dazu bietet es sich an, basierend auf einer gemeinsamen Rechtsgrundlage die in der Praxis bereits bekannten und bewährten Bestimmungen – die Unterschwellenvergabeordnung sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (Teil A, Abschnitt 1) – bundesweit einheitlich für anwendbar zu erklären.

Berlin, April 2024

Bitkom
Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung
Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks
Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft
Bundesverband der Deutschen Industrie
Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz
Deutscher Stahlbau-Verband
Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie
Transparency International Deutschland
Verband der Automobilindustrie
Verband der Elektro- und Digitalindustrie
Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau
Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes
Zentralverband des Deutschen Handwerks
Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks
Zentralverband Sanitär Heizung Klima
Zentralverband Schilder und Lichtreklame 

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  • Gemeinsame Erklärung: Allianz FÜR Vergaberecht

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