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„In der Krise zügig Erleichterungen schaffen“
Bundestag beschließt Modernisierung des Bilanzrechts
Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts in zweiter und dritter Lesung im Bundestag erklärt Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
„Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) erwartet das deutsche Handwerk rasche Erleichterungen für seine Betriebe.
Besonders die kleinen und mittleren Betriebe des Handwerks, die als Einzelkaufleute die Schwellenwerte von 500.000 Euro Jahresumsatz oder 50.000 Euro Jahresgewinn nicht überschreiten, profitieren davon, dass sie von Buchführungspflichten und der Erstellung eines Inventars nach dem Handelsgesetzbuch befreit werden. Erleichterungen bei der Bilanzierung gibt es auch für Kapitalgesellschaften durch die Anhebung entsprechender Schwellenwerte.
Daneben führt der Verzicht auf die Einführung von Fair-Value-Regelungen dazu, dass die kleinen und mittelständischen Unternehmen des Handwerks auch nach Inkrafttreten des BilMoG weiterhin nach dem bewährten kaufmännischen Vorsichts- und Anschaffungskostenprinzip des Handelsgesetzbuches bilanzieren können.
Dass die ursprünglich vorgesehene Aktivierungspflicht für eigene Entwicklungskosten und aktive latente Steuern nun als Aktivierungswahlrecht ausgestaltet wird, verhindert ein weiteres unerwünschtes Auseinanderdriften von Steuer- und Handelsbilanz.
Nach der noch ausstehenden Zustimmung des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf können einige Erleichterungen bereits erstmals für ab dem 1.1.2008 beginnende Geschäftsjahre in Anspruch genommen werden. Auch das ist ein wichtiges Signal für die Betriebe.“

