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Ist-Versteuerung schafft notwendige Liquidität
In Krisenzeiten ist Liquidität besonders wichtig. Der Staat kann dazu beitragen: Er muss darauf verzichten, dass die Betriebe die Umsatzsteuer vorfinanzieren bis ihre Kunden bezahlen. Im Interview mit dem Mittelstandsmagazin "ProFirma" (Mai 2009) sagt Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): "Der Fiskus muss nicht auf die Steuer verzichten. Sie wird überwiesen, wenn die Betriebe selbst über das Geld verfügen."
Die EU-Staaten dürfen nach einem Kompromiss die Mehrwertsteuer auf Restaurant- und Handwerkerrechnungen senken. Muss Deutschland da mitziehen?
Kentzler: Ab 2011 besteht diese Chance. Deutschland sollte sie nutzen und intensiv über Steuerentlastungen beraten. Die hohen Kosten auf Arbeit und die hohe Mehrwertsteuerbelastung machen arbeitsintensive Dienstleistungen so teuer, dass viele die Angebote in der Schwarzarbeit nutzen. Das führt zu einem Verdrängungswettbewerb über den Preis, der Beschäftigung kostet und dem Staat Steuereinnahmen und den Sozialversicherungen Beitragseinnahmen entzieht."
Passieren soll aus Sicht des ZDH auch etwas bei den Zahlungsmodalitäten für die Umsatzsteuer. Was fordern Sie?
Kentzler: Finanzielle Erleichterungen, mehr Firmen als heute sollen die Mehrwertsteuer erst dann ans Finanzamt überweisen müssen, wenn der Kunde die Rechnung bezahlt hat. Bislang gibt es unterschiedliche Regelungen zu dieser sogenannten Ist-Besteuerung in Ost und West. Wir wollen das ändern.
Was soll sich ändern?
Kentzler: Derzeit gilt für die neuen Länder die Vereinbarung, dass die Mehrwertsteuer für Betriebe bis zu einem Jahresumsatz von einer halben Million Euro erst bei Bezahlung der Rechnung fällig wird. Im Westen dagegen müssen Unternehmen schon ab einem Jahresumsatz von 250 000 Euro die Umsatzsteuer bei Leistungsabschluss überweisen. Wir wollen, dass diese Unterschiede mit Auslaufen der Sonderregelung für die neuen Länder am Jahresende verschwinden.
Warum ist das wichtig ?
Kentzler: Wenn die Steuer schon bei Rechnungslegung abgeführt werden muss, geht das zu Lasten der Liquidität der ohnehin kapitalschwachen kleinen Firmen. Wir wollen darum mit Beginn des nächsten Jahres eine einheitliche gesetzliche Regelung, die Betrieben mit einem Jahresumsatz bis zu einer Million Euro in Ost wie West die Ist-Versteuerung erlaubt.
Was kann diese Neuregelung bewirken?
Kentzler: Die Ist-Versteuerung wird die gerade in Krisenzeiten so bitter nötige Liquidität verbessern. Schließlich verschlechtert sich die Zahlungsmoral weiter. Das trifft kleine Betriebe besonders hart. Sie können nicht auch noch monatelang Steuern für den Staat vorfinanzieren.
Was aber kostet dem Staat ihre Forderung?
Kentzler: Unter dem Strich keinen Euro. Wir rufen hier schließlich nicht nach einer Subvention. Und der Fiskus muss auch nicht auf die Steuer verzichten. Sie wird lediglich einige Wochen oder Monate später überwiesen. Dann, wenn die Betriebe selbst auch über das Geld verfügen.
Wie groß sind die Chancen, dass die Forderung zur Ist-Besteuerung noch vor der Bundestagswahl Gehör findet?
Kentzler: Wir haben Signale aus der Bundesregierung und den Fraktionen, dass der Bedarf für kleine Betriebe in Ost wie West erkannt worden ist. Der ZDH setzt darauf, dass unser Anliegen noch in dieser Legislaturperiode den Weg ins Bundeskabinett findet. Es wäre ein Signal an den Mittelstand, dass er in der Krise nicht von der Politik vergessen wird."
Muss aufgrund der Krise ihre Forderung nach weiteren Steuerentlastungen zu den Akten gelegt werden?
Kentzler: "Trotz der Konjunkturschwäche sollten wir das Ziel einer umfassenden Steuerreform nicht aus den Augen verlieren. Dazu ermutigen wir die Politik ausdrücklich. Auch diese Rezession wird vorübergehen."
Interview: Uhlmann

