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Finanzminister präzisiert Bestimmungen zum Steuerbonus
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Im vergangenen Jahr wurde der Steuerbonus auf Handwerkerleistungen verdoppelt. Jeder Haushalt – ob Eigentümer oder Mieter - kann jetzt 20 Prozent seiner Handwerkerkosten bis zu einer Grenze von 6000 Euro beim Finanzamt geltend machen. Die Rückzahlung beträgt damit bis zu 1200 Euro. Der Bundesfinanzminister hat die Bestimmungen vor kurzem präzisiert.
Für welche Leistungen der Steuerbonus in Anspruch genommen werden kann, das erklärt Luisa Luft, Steuerexpertin beim Zentralverband des Deutschen Handwerks:
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(O-Ton Luisa Luft: "Begünstigt sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Das können z.B. sein
- Das Streichen von Türen, Fenstern oder Wänden
- die Wartung von Heizungsanlagen
- die Modernisierung der Einbauküche oder des Badezimmers
- die Reparatur der Waschmaschine oder des Fernsehgeräts.
Anerkannt werden übrigens nur Arbeiten im Haushalt des Auftraggebers. Wenn also ein Fenster in der Werkstatt renoviert wird, können nur die Kosten für Aus- und Einbau im Haushalt geltend gemacht werden." (42 Sekunden)
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Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung werden dann alle Handwerkerleistungen angegeben, die in diesem Jahr ausgeführt und bezahlt wurden. Für den Nachweis der Kosten müssen Kunden einige Vorgaben des Finanzamtes beachten.
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(O-Ton Luisa Luft: "Die Höhe der Kosten wird durch eine Rechnung des Handwerkers nachgewiesen. Wichtig ist, dass auf der Rechnung einzeln Arbeitskosten der Handwerker und ihre Fahrtkosten aufgeführt sind. Außerdem muss der Rechnungsbetrag auf das Konto des Handwerkers überwiesen werden. Das kann beispielsweise durch den Beleg oder den Kontoauszug nachgewiesen werden. Barzahlungen werden nicht anerkannt." (28 Sekunden)
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Bleibt die Frage: Wenn nach der Renovierung ein Reinigungsunternehmen bestellt wird – ist diese Leistung dann steuerbegünstigt?
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(O-Ton Luisa Luft: "Das geht tatsächlich. Dafür gibt es einen eigenen Steuerbonus zur Förderung privater Haushalte. Da sind sogar 20 Prozent von bis zu 20.000 Euro begünstigt." (12 Sekunden)
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Weitere Tipps zum Steuerbonus finden Sie in einem aktuellen Ratgeber des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Das Faltblatt gibt es bei den Handwerkskammern. Im Internet ist der Ratgeber unter zdh.de nachzulesen.

