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Flyer zum elektronischen Abfallnachweisverfahren

Stichtag 01.02.2011: Wer gefährliche Abfälle in größeren Mengen produziert, muss ab diesem Zeitpunkt bei der Entsorgung die qualifizierte elektronische Signatur einsetzen. Ein Flyer von S-TRUST, dem Kooperationspartner des ZDH im Bereich Digitale Signaturen,  informiert zum Thema.

 

 


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