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Flyer zum elektronischen Abfallnachweisverfahren
Stichtag 01.02.2011: Wer gefährliche Abfälle in größeren Mengen produziert, muss ab diesem Zeitpunkt bei der Entsorgung die qualifizierte elektronische Signatur einsetzen. Ein Flyer von S-TRUST, dem Kooperationspartner des ZDH im Bereich Digitale Signaturen, informiert zum Thema.


