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Abfallnachweise - ab dem 1. Februar 2011 nur noch digital möglich
Werden gefährliche Abfälle erzeugt, transportiert und entsorgt, ist das lückenlos nachzuweisen. Seit 1. April 2010 verlangt das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) digitale Nachweise und Begleitscheine. Diese ersetzen die Papierform und sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Übergangsweise ist derzeit für Erzeuger und Beförderer noch das per Hand unterschriebene Quittungsbelegverfahren möglich.
Welche Betriebe sind betroffen?
Diese Übergangsfrist endet bald: Ab dem 1. Februar 2011 müssen neben den
Entsorgern auch alle Erzeuger und Beförderer ihre am PC erstellten Nachweise qualifiziert elektronisch signieren.
Betroffen von dieser Regelung sind Betriebe, die mehr als zwei Tonnen gefährlicher Abfälle im Jahr erzeugen. Ausgenommen sind Erzeuger, die ausschließlich an einer Sammelentsorgung teilnehmen.
Digitale Abwicklung per PC
Das Nachweisverfahren zur Entsorgung gefährlicher Abfälle wird ab Februar 2011 komplett auf die digitale Abwicklung per PC umgestellt – auf das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) mittels qualifizierter elektronischer Signatur.
Als Betrieb benötigt man zur Teilnahme am elektronischen Abfallnachweisverfahren eine Signaturkarte, ein qualifiziertes Personenzertifikat sowie ein geeignetes Chipkartenlesegerät.
Handwerksbetriebe, die eine entsprechende Ausstattung benötigen, können sich an einer aktuellen Aktion von S-TRUST, dem Kooperationspartner des ZDH im Bereich "Digitale Signaturen" beteiligen und eine Signaturpaket zu vergünstigten Konditionen erwerben.
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Was sind gefährliche Abfälle?
Abfälle aus gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen
Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, die nach ihrer Art, Beschaffenheit
oder Menge in besonderem Maße
- gesundheits-, boden-, luft- oder
wassergefährdend sind - explosiv oder brennbar sind
- Erreger übertragbarer Krankheiten
enthalten oder hervorbringen können
Die Abfallverzeichnis-Verordnung des Bundes listet die gefährlichen Abfälle.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Landesbehörde sowie unter www.umweltbundesamt.de und www.bmu.de.


