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Förderung von Qualitätsmanagement-Beratungen
Allgemeine und spezielle Beratungen wie Qualitätsmanagementberatungen werden im Rahmen des Programms "Förderung freiberuflicher Unternehmensberatungen" mit einem Zuschuss finanziell unterstützt.
Was wird gefördert?
Allgemeine und spezielle Beratungen wie Qualitätsmanagementberatungen, Beratungen über betriebswirtschaftliche Fragen, Rating-, Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, sowie Beratungen zur Einführung familienfreundlicher Maßnahmen u.a.m. werden im Rahmen des Programms "Förderung freiberuflicher Unternehmensberatungen" mit einem Zuschuss finanziell unterstützt.
Wer ist antragsberechtigt?
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freie Berufe ab einem Jahr nach Gründung, die im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung weniger als 250 Beschäftigte hatten und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro erzielten. Zu Beginn der Beratung muss das Unternehmen mindestens ein Jahr alt sein.
Zuschusshöhe
Allgemeine und Spezielle Beratungen in den alten Bundesländern einschließlich Berlin 50%, max. 1.500 €.
Allgemeine und Spezielle Beratungen in den neuen Bundesländern einschließlich Regierungsbezirk Lüneburg 75%, max. 1.500 €.
Sie haben Fragen?
Auskünfte erteilt:
Andreas Werner
Tel. : 030 20619-341
Email: werner@zdh.de
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