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Schulungsförderung bis 31.12.2011

- Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert.
Für die Durchführung von Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Workshops, die bis zum 31.12.2011 begonnen wurden und abgeschlossen sind, kann der Veranstalter bei der Leitstelle Zuschüsse beantragen.
Gefördert werden
Informations- und Schulungsveranstaltungen (Seminare, Erfahrungsaustausch-Tagungen, Inhouse-Seminare, für Unternehmer, Führungs- und Fachkräfte sowie Existenzgründer/-innen sowie Workshops, die bis zum 31.12.2011 begonnen werden.
Antragsberechtigt sind
- Organisationen der Wirtschaft (Kammern und Verbände)
- Beratungsunternehmen und selbständige Berater, die überwiegend kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer schulen bzw. beraten
Förderung von Informations- und Schulungsveranstaltungen
- Zuschuss zu den Veranstaltungskosten bei Nachweis einer Kostendeckungslücke. Die Kostendeckungslücke ist anhand einer Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nachzuweisen.
- Gefördert werden Veranstaltungen von mindestens 6 Stunden Dauer. Die Veranstaltung kann an mehreren Tagen durchgeführt werden.
- Der Zuschuss beträgt 50 Euro pro Stunde. Höchstens gefördert werden 24 Stunden einer Veranstaltung. Die Veranstaltung kann aber länger dauern.
- An der Veranstaltung müssen 7 und höchstens 20 Personen teilnehmen.
- Voraussetzung ist u.a., dass jeder Veranstaltungsteilnehmer pro begonnenem 6 Stunden-Block mindestens 10 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) Teilnehmergebühr bezahlt und eine Erfolgskontrolle sowie ein Teilnehmerstammblatt ausgefüllt hat.
Nach Abschluss der Veranstaltung (letzter Veranstaltungstag) sind innerhalb eines Monats einzureichen...
- Antragsformular ( Link zur Online-Antragstellung)
- Einladung zur Veranstaltung
- Programm zur Veranstaltung
- aussagefähiger Bericht über Zielsetzung, Verlauf und Ergebnisse der Veranstaltung
- unterschriebene Teilnehmerliste (Anlage 3)
- Belegliste der tatsächlichen Veranstaltungskosten (Anlage 4)
- Erfolgskontrollfragebogen (Anlage 5)
- ausgefülltes ESF-Teilnehmerstammblatt (Anlage 6)
Richtlinien Foerderung Info Schulung (pdf | 81.4 KB) [
BAFA Merkblatt zu Info Schulung Workshops (pdf | 100.7 KB) [
Anleitung zum Anlegen der Statusseite für Veranstalter (zip | 357.3 KB) [
Teilnehmerliste Anlage 3 (doc | 1.1 MB) [
Veranstaltungskostenaufstellung Belegliste Anlage 4 (doc | 1.0 MB) [
Erfolgskontrolle Anlage 5 (pdf | 34.9 KB) [
ESF Teilnehmerstammblatt Anlage 6 (pdf | 42.7 KB) [
Hinweis deminimis Abfragen Veranstalter (pdf | 8.5 KB) [ Förderung von Workshops
- Workshops sind Gruppenveranstaltungen für Existenzgründer/-innen, Unternehmer/-innen oder Führungskräfte, in denen mit jedem Teilnehmenden ein individueller Businessplan erarbeitet oder fortgeschrieben wird.
- Zuschuss zu den Veranstaltungskosten bei Nachweis einer Kostendeckungslücke.
- An einem Workshop müssen 4 höchstens 6 Personen teilnehmen.
- Zuschuss zu den Workshopkosten bei Nachweis einer Kostendeckungslücke. Die Abrechnung erfolgt für Workshops teilnehmerbezogen.
- Der Zuschuss für Workshops beträgt maximal 300 Euro je Teilnehmenden.
- Die Teilnahmegebühr muss mindestens 150 Euro betragen.
Nach Abschluss des Workshops sind innerhalb eines Monats einzureichen...
- Antragsformular ( Link zur Online-Antragstellung)
- Einladung zur Veranstaltung
- erarbeitete Businesspläne
- unterschriebene Teilnehmerliste (Anlage 3)
- Belegliste der tatsächlichen Veranstaltungskosten (Anlage 4)
- ausgefülltes ESF-Teilnehmerstammblatt (Anlage 6)
Richtlinien Foerderung Info Schulung (pdf | 81.4 KB) [
BAFA Merkblatt zu Info Schulung Workshops (pdf | 100.7 KB) [
Anleitung zum Anlegen der Statusseite für Veranstalter (zip | 357.3 KB) [
Teilnehmerliste Anlage 3 (doc | 1.1 MB) [
Veranstaltungskostenaufstellung Belegliste Anlage 4 (doc | 1.0 MB) [
ESF Teilnehmerstammblatt Anlage 6 (pdf | 42.7 KB) [
Hinweis deminimis Abfragen Veranstalter (pdf | 8.5 KB) [ 
