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Schulungsförderung bis 31.12.2011

Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert.

 

Für die Durchführung von Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Workshops, die bis zum 31.12.2011 begonnen wurden und abgeschlossen sind, kann der Veranstalter bei der Leitstelle Zuschüsse beantragen.

 

Gefördert werden

Informations- und Schulungsveranstaltungen (Seminare, Erfahrungsaustausch-Tagungen, Inhouse-Seminare, für Unternehmer, Führungs- und Fachkräfte sowie Existenzgründer/-innen sowie Workshops, die bis zum 31.12.2011 begonnen werden.

Antragsberechtigt sind

  • Organisationen der Wirtschaft (Kammern und Verbände)
  • Beratungsunternehmen und selbständige Berater, die überwiegend kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer schulen bzw. beraten

 

Förderung von Informations- und Schulungsveranstaltungen

  • Zuschuss zu den Veranstaltungskosten bei Nachweis einer Kostendeckungslücke. Die Kostendeckungslücke ist anhand einer Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nachzuweisen.
  • Gefördert werden Veranstaltungen von mindestens 6 Stunden Dauer. Die Veranstaltung kann an mehreren Tagen durchgeführt werden.
  • Der Zuschuss beträgt 50 Euro pro Stunde. Höchstens gefördert werden 24 Stunden einer Veranstaltung. Die Veranstaltung kann aber länger dauern.
  • An der Veranstaltung müssen 7 und höchstens 20 Personen teilnehmen.
  • Voraussetzung ist u.a., dass jeder Veranstaltungsteilnehmer pro begonnenem 6 Stunden-Block mindestens 10 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) Teilnehmergebühr bezahlt und eine Erfolgskontrolle sowie ein Teilnehmerstammblatt ausgefüllt hat.

 

Nach Abschluss der Veranstaltung (letzter Veranstaltungstag) sind innerhalb eines Monats einzureichen...

  • Antragsformular ( Link zur Online-Antragstellung)
  • Einladung zur Veranstaltung
  • Programm zur Veranstaltung
  • aussagefähiger Bericht über Zielsetzung, Verlauf und Ergebnisse der Veranstaltung
  • unterschriebene Teilnehmerliste (Anlage 3)
  • Belegliste der tatsächlichen Veranstaltungskosten (Anlage 4)
  • Erfolgskontrollfragebogen (Anlage 5)
  • ausgefülltes ESF-Teilnehmerstammblatt (Anlage 6)

Förderung von Workshops

  • Workshops sind Gruppenveranstaltungen für Existenzgründer/-innen, Unternehmer/-innen oder Führungskräfte, in denen mit jedem Teilnehmenden ein individueller Businessplan erarbeitet oder fortgeschrieben wird.
  • Zuschuss zu den Veranstaltungskosten bei Nachweis einer Kostendeckungslücke.
  • An einem Workshop müssen 4 höchstens 6 Personen teilnehmen.
  • Zuschuss zu den Workshopkosten bei Nachweis einer Kostendeckungslücke. Die Abrechnung erfolgt für Workshops teilnehmerbezogen.
  • Der Zuschuss für Workshops beträgt maximal 300 Euro je Teilnehmenden.
  • Die Teilnahmegebühr muss mindestens 150 Euro betragen.

 

Nach Abschluss des Workshops sind innerhalb eines Monats einzureichen...

  • Antragsformular ( Link zur Online-Antragstellung)
  • Einladung zur Veranstaltung
  • erarbeitete Businesspläne
  • unterschriebene Teilnehmerliste (Anlage 3)
  • Belegliste der tatsächlichen Veranstaltungskosten (Anlage 4)
  • ausgefülltes ESF-Teilnehmerstammblatt (Anlage 6)

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 Link zur Antragstellung

 
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