Inhalt
 

Förderung von Unternehmensberatungen

Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert.

Für Beratungen, die ab dem 01.07.2008 begonnen werden, gelten die aktuellen Richtlinien.

Gefördert werden

Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Spezielle Beratungen. Dazu zählen Technologie- und Innovations-, Außenwirtschafts-, Qualitätsmanagement-, Kooperationsberatungen, Beratungen über betriebswirtschaftliche Fragen der Mitarbeiterbeteiligung, Rating-, Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen für Unternehmerinnen zu allen Fragen der Unternehmensführung, Beratungen zur Einführung familienfreundlicher Maßnahmen sowie Beratungen von Migranten und Migrantinnen.

Antragsberechtigt sind

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freie Berufe ab einem Jahr nach Gründung, die im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung weniger als 250 Beschäftigte hatten und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro erzielten. Zu Beginn der Beratung muss das Unternehmen mindestens ein Jahr alt sein.

Zuschusshöhe beträgt

  • Allgemeine und Spezielle Beratungen in den alten Bundesländern einschließlich Berlin 50%, max. 1.500 €
  • Allgemeine und Spezielle Beratungen in den neuen Bundesländern einschließlich Regierungsbezirk Lüneburg 75%, max. 1.500 €  (Postleitzahlen Regierungsbezirk Lüneburg zum Herunterladen am Ende dieser Seite)

Je Unternehmen beträgt das Zuschusskontingent für mehrere zeitlich und thematisch voneinander getrennte und in sich abgeschlossene Allgemeine Beratungen und Spezielle Beratungen insgesamt 3.000 €.

Für Spezielle Beratungen, Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen für Unternehmerinnen und Migrantinnen oder Migranten sowie zur Einführung familienfreundlicher Maßnahmen (Richtlinien Nr. 2.3 bis 2.7) gilt diese Beschränkung nicht.

Innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der Beratung sind einzureichen

  • Zuschussantrag ( Link zur Online-Antragstellung) oder Original-Vordruck
  • Rechnung des Beraters
  • Zahlungsnachweis (banküblicher Kontoauszug)
  • Beratungsbericht
  • bereits erhaltene "De-minimis"-Bescheinigungen

 Zur Online-Antragstellung...


Service

Seite drucken
Seite empfehlen
Schriftgröße verkleinern
Schriftgröße vergrößern
RSS Feed

Ihr Ansprechpartner

Andreas Werner
Gewerbeförderung
Tel. :030 20619-341
Fax: 030 2061959-341
 werner@zdh.de

 

Ihr Ansprechpartner

Marko Voigt
Gewerbeförderung
Tel. :030 20619-342
Fax: 030 2061959-342
 m.voigt@zdh.de