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Förderung von Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Workshops ab 01.01.2012

Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert.

Die Richtlinien über die Förderung unternehmerischen Know-hows durch Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Workshops vom 01.12.2011 gelten für alle Veranstaltungen und Workshops, die nach dem 01.01.2012  begonnen wurden und abgeschlossen sind.

Nach diesen Richtlinien können Veranstalter für die Durchführung von Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Workshops, die nach dem 01.01.2012 begonnen wurden und abgeschlossen sind, bei der Leitstelle Zuschüsse beantragen.

Antragsberechtigt sind...

  • Organisationen der Wirtschaft (z.B. Kammern, Verbände),
  • Veranstalterinnen/Veranstalter, Beratungsunternehmen und selbständige Beraterinnen/Berater, deren Geschäftszweck auf entgeltliche Unternehmensberatungen oder Schulungen gerichtet ist.

Welche Veranstaltungen und Workshops sind förderfähig...

Informationen zu den förderfähigen Inhalten und den Fördervoraussetzungen erhalten Sie hier.   weiterlesen

Wie und in welcher Höhe wird gefördert...

Informationen zu Art und Umfang der Förderung finden Sie auf der folgenden Seite.   weiterlesen

Frist und Antragstellung...

Nähere Informationen zur Frist, zur elektronischen Antragstellung und den einzureichenden Unterlagen finden Sie auf der folgenden Seite.    weiterlesen

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Informationen zur Registrierung als Veranstalter

 Information zur Registrierung und Freischaltung als Veranstalter

 

Zuschussantrag stellen

 Link zum Antragsmanager AMS

 
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