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Beratungsförderung nach den Richtlinien vom 27.06.2008

- Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert.
Die Richtlinien vom 27.06.2008 gelten für Beratungen, die bis zum 31.12.2011 begonnen wurden. Danach kann für Beratungen, die bis zum 31.12.2011 begonnen wurden und abgeschlossen sind, innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Beratung ein Zuschussantrag gestellt werden.
Gefördert werden
Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Spezielle Beratungen. Dazu zählen Technologie- und Innovations-, Außenwirtschafts-, Qualitätsmanagement-, Kooperationsberatungen, Beratungen über betriebswirtschaftliche Fragen der Mitarbeiterbeteiligung und Ratingberatungen.
Besondere Beratungen sind Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen für Unternehmerinnen zu allen Fragen der Unternehmensführung, Beratungen zur Einführung familienfreundlicher Maßnahmen sowie Beratungen von Migranten und Migrantinnen.
Antragsberechtigt sind
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freie Berufe ab einem Jahr nach Gründung, die im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung weniger als 250 Beschäftigte hatten und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro erzielten. Zu Beginn der Beratung muss das Unternehmen mindestens ein Jahr alt sein.
Zuschusshöhe beträgt
- Allgemeine und Spezielle Beratungen in den alten Bundesländern einschließlich Berlin 50%, max. 1.500 €
- Allgemeine und Spezielle Beratungen in den neuen Bundesländern einschließlich Regierungsbezirk Lüneburg 75%, max. 1.500 € (Postleitzahlen Regierungsbezirk Lüneburg zum Herunterladen am Ende dieser Seite)
Je Unternehmen beträgt das Zuschusskontingent für mehrere thematisch voneinander getrennte und in sich abgeschlossene "Allgemeine Beratungen" und "Spezielle Beratungen" insgesamt 3.000 €.
Für besondere Beratungen, Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen für Unternehmerinnen und Migrantinnen oder Migranten sowie zur Einführung familienfreundlicher Maßnahmen (Richtlinien Nr. 2.3 bis 2.7) gilt diese Beschränkung nicht.
Innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der Beratung sind einzureichen
- Zuschussantrag, ab 01.02.2011 ausschließlich online ( Link zur Online-Antragstellung)
- Rechnung des Beraters
- Zahlungsnachweis (banküblicher Kontoauszug)
- Beratungsbericht
- bereits erhaltene "De-minimis"-Bescheinigungen

