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Beratungsförderung ab 01.01.2012

Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert.

Mit Wirkung vom 01.01.2012 gelten für die Förderung von Beratungen neue Richtlinien. Danach können für Beratungen, die nach diesem Zeitpunkt begonnen wurden und abgeschlossen sind, Zuschussanträge auf Förderung nach diesen Richtlinien gestellt werden.

Antragsberechtigt sind...

rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe, sofern sie folgende Anforderungen erfüllen:

  • bei Beratungsbginn mindestens ein Jahr am Markt tätig,
  • Sitz und Geschäftsbetrieb oder eine Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben,
  • weniger als 250 Personen beschäftigen,
  • einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro erzielen.

Das Unternehmen darf die Voraussetzungen für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme zusammen mit einem Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen nicht überschreiten.

Was wird gefördert...

Das Spektrum der förderfähigen Beratungsleistungen wurde mit den neuen Richtlinien erweitert. Ausführliche Informationen zu den förderfähigen Beratungsleitungen finden Sie auf der folgenden Seite.   weiterlesen

Wie und in welcher Höhe wird gefördert...

In welchem Umfang Zuschüsse nach den neuen Richtlinien gewährt werden, erfahren Sie hier.   weiterlesen

Frist und Antragstellung...

Nähere Informationen zu Frist und zur elekronischen Antragstellung finden Sie hier.   weiterlesen

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