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Kostenpflichtige Beratungsprodukte
Einzelne „Experimente“ zur Einführung kostenpflichtiger Beratungsangebote konnten sich bisher nicht durchsetzen. Zwar werden mit speziellen Angeboten für tendenziell größere Betriebe, zum Beispiel die Einführung eines EDV-gestützten Controllinginstrumentariums oder der Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems, teilweise kostendeckende Erlöse erzielt, jedoch ist damit lediglich ein zusätzliches Beratungsangebot für bestimmte Betriebe geschaffen worden.
Aus diesem Grund werden diese „Spezialisierungen“ auch in Zukunft eine Ausnahmeerscheinung bleiben. Für den durchschnittlichen Betrieb ist jedoch ausschließlich das kostenfreie „Standard-Angebot“ von Interesse. An der geringen Akzeptanz der zusätzlichen, aber kostenpflichtigen Beratungsangebote ist deutlich geworden, dass sich die organisationseigene Beratung auf die „Basisberatung“ beschränken kann, aber - auch für überdurchschnittlich solvente Betriebe - kostenfrei bleiben muss, damit nicht durch Zugangsschwellen diese Leistungen nicht oder erst verspätet nachgefragt werden.
Der öffentliche Zweck der Wirtschaftsförderung wird nur dann erreicht, wenn alle und damit auch zahlungsschwache Unternehmen von dem Beratungsangebot Gebrauch machen können. Der volkswirtschaftliche Schaden durch Umsatzrückgänge und Insolvenzen, die bei rechtzeitigem Eingreifen durch einen Berater vermieden werden können, würde bei weitem die Kosten für das Beratungswesen im Handwerk übersteigen.

