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Kostenpflichtige Beratungsprodukte

Einzelne „Experimente“ zur Einführung kostenpflichtiger Beratungsangebote konnten sich bisher nicht durchsetzen. Zwar werden mit speziellen Angeboten für tendenziell größere Betriebe, zum Beispiel die Einführung eines EDV-gestützten Controllinginstrumentariums oder der Aufbau eines Qualitätsmanagementsys­tems, teilweise kostendeckende Erlöse erzielt, jedoch ist damit lediglich ein zu­sätzliches Beratungsangebot für bestimmte Betriebe geschaffen worden.

Aus die­sem Grund werden diese „Spezialisierungen“ auch in Zukunft eine Ausnahmeer­scheinung bleiben. Für den durchschnittlichen Betrieb ist jedoch ausschließlich das kostenfreie „Standard-Angebot“ von Interesse. An der geringen Akzeptanz der zusätzlichen, aber kostenpflichtigen Beratungsangebote ist deutlich gewor­den, dass sich die organisationseigene Beratung auf die „Basisberatung“ be­schränken kann, aber - auch für überdurchschnittlich solvente Betriebe - kosten­frei bleiben muss, damit nicht durch Zugangsschwellen diese Leistungen nicht oder erst verspätet nachgefragt werden.

Der öffentliche Zweck der Wirtschaftsför­derung wird nur dann erreicht, wenn alle und damit auch zahlungsschwache Un­ternehmen von dem Beratungsangebot Gebrauch machen können. Der volkswirt­schaftliche Schaden durch Umsatzrückgänge und Insolvenzen, die bei rechtzeiti­gem Eingreifen durch einen Berater vermieden werden können, würde bei weitem die Kosten für das Beratungswesen im Handwerk übersteigen.


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