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Förderung der Beratungsstellen durch die öffentliche Hand

Die Förderung durch Bund und Länder (erstmalig Mitte der 50iger Jahre durch Bundeszuschüsse für die Errichtung von betriebswirtschaftlichen Beratungsstel­len) unterstreicht, dass die einzelbetriebliche Beratung von Handwerksunterneh­men im öffentlichen Interesse liegt. Die Situation des beratenden Unternehmens gegenüber anderen Wirtschaftsgruppen und anderen Betriebsgrößen soll soweit verbessert werden, dass Wettbewerbsfähigkeit hergestellt wird. Insofern und kon­sequenterweise endet die Förderfähigkeit der Beratung, wenn eine bestimmte Anzahl von Tageswerken pro Unternehmen überschritten wird. Bei hierüber hi­nausgehendem Beratungsbedarf muss zu marktüblichen Tarifen auf freiberufliche Beratungsangebote zurückgegriffen werden. Die Beratung durch die Kammern ist somit eine Initial- und Aufschlussberatung, die dem Ausgleich betriebsgrößen- und sektorbedingter Nachteile dient und aufgrund dieser Ausprägung auch nicht marktfähig ist.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) fördert derzeit 467 Be­ratungsstellen im Handwerk (337 bei Handwerkskammern und 130 bei Landes­fachverbänden des Handwerks). 294 Beratungsstellen sind betriebswirtschaftlich, 130 Stellen technisch ausgerichtet. Des Weiteren werden 62 Informationsstellen bei Zentralfachverbänden gefördert, die bis auf einige Ausnahmen keine Bera­tungsfunktionen wahrnehmen. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Richt­linien des Bundes über die Förderung von Beratungen von Handwerksunterneh­men durch ihre Kammern und Fachverbände vom 10.01.2002. Darin wird die Unternehmensberatung als ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Leis­tungs- und Wettbewerbsfähigkeit von KMU sowie zur Stärkung der Bereitschaft zur Existenzgründung definiert, das sich im Bereich der Kurzberatung und des problem- und praxisgerechten Wissenstransfers bewährt hat. Mit ihrem Angebot wollen die Beratungsstellen einen generellen Beitrag zur Aufschließung und Moti­vation der Unternehmen für die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen leis­ten. Um diesen Anreiz zu verstärken, können Zuwendungen im Rahmen der Richtlinien gewährt werden. Förderungsfähig sind konzeptionelle Beratungen für bestehende Unternehmen über alle wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Probleme der Unternehmensführung und der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen sowie Beratungen von natürlichen Personen vor der Existenzgründung. Förderfähig sind auch Gruppenberatungen.

Dabei können nur Beratungen gefördert werden, die von ganztags oder halbtags beschäftigten, qualifizierten Beraterinnen und Beratern der Handwerkskammern und -verbände durchgeführt werden, die zum jeweiligen Beratungsinhalt entspre­chende Erfahrung und Sachkunde nachweisen. Die geförderte Beratung muss neutral, das heißt unabhängig von eventuellen anderen Leistungen erbracht wer­den. Neben der geförderten Beratung dürfen die Beraterinnen und Berater nicht in Bereichen tätig werden, aus denen sich Interessenkonflikte zu der geförderten Beratung ergeben. Träger der Fördermaßnahme sind ausschließlich die Hand­werkskammern und Fachverbände im Handwerk, bei denen die Gründer und Un­ternehmen die Beratung beantragen.

Die Förderung des BMWA für jeden einbezogenen Berater und Informationsstel­lenmitarbeiter besteht in einem Personalkostenzuschuss und betrug 2004 maxi­mal 17.600 €/Jahr. Diese Summe errechnet sich auf der Grundlage einer Förder­pauschale von 200 € für maximal 88 Tagewerke.

Da sie die Förderziele und -grundsätze der Bundesförderung teilen, gewähren die meisten Bundesländer einen ergänzenden Förderzuschuss in Höhe von ca. 50 % des Bundeszuschusses. Durch diese Förderung sowie die von den Handwerksor­ganisationen eingesetzten Eigenmittel wird gewährleistet, dass die Beratung (auch der nicht geförderten Beratungsstellen) für die Betriebe, abgesehen von der gelegentlichen Erstattung von Fahrtkosten, Rechercheaufwand o.ä., kostenlos ist. Damit kann auf die Informations- und Beratungsangebote unbürokratisch und schnell zugriffen werden. 

Die durch die Beratung entstehenden Kosten können über die öffentliche Förde­rung allerdings bei weitem nicht gedeckt werden; daher trägt die Wirtschaft die verbleibenden Kosten über die Kammerbeiträge selbst. Die Bereitschaft der Kammermitglieder, nicht unerhebliche Haushaltsmittel für die im wesentlichen freiwillige Leistung "Betriebsberatung" bereitzustellen, belegt, dass das Handwerk der solidarischen Unterstützung Einzelner einen hohen Stellenwert beimisst.


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