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Die Betriebsberatung im Handwerk
Die organisationseigenen Betriebsberatungsstellen bei Handwerkskammern und Fachverbänden sind ein wichtiger Teil des Serviceangebotes der Handwerksorganisation, durch den die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks als Ganzes nachhaltig gestärkt wird.
Aufgrund der Struktur der Handwerksbetriebe - in der Regel handelt es sich um kleine Betriebe mit einer durchschnittlichen Beschäftigtenzahl von sieben Mitarbeitern - können im Gegensatz zu größeren Unternehmen Fragen aus der Betriebswirtschaft und Technik nicht von mit hoch qualifizierten Mitarbeitern besetzten Stabsstellen behandelt werden. Viele handwerkliche Unternehmen sind zudem anders als durchschnittliche KMU unterschiedlichsten Anforderungen aus Gesetzen, Verordnungen, Normen und Richtlinien ausgesetzt, die sie aufgrund der geringen Größe und der fehlenden Ausbildung eines entsprechend differenzierten dispositiven Faktors nicht aus dem eigenen Unternehmen heraus beantworten können. Die geringe Unternehmensgröße und die mangelnde Finanzkraft machen es in der Regel auch nicht möglich, externe Berater einzusetzen, so dass berufsständische Informationsstellen in Kammern und Verbänden eine unentgeltliche Alternative anbieten müssen. Die größenbedingten Nachteile, die zu einer Markt- und Wettbewerbsverzerrung führen, sollen also durch die Arbeit der Informations- und Beratungsstellen effizient und volkswirtschaftlich kostengünstig ausgeglichen werden.
Ein weiteres Ziel ist es, Beratungsinhalte in der Breite und damit für jeden Betrieb zugänglich zu vermitteln. Aus diesem Grunde werden neben der einzelbetrieblichen Beratung die Kenntnisse und Erfahrungen der Berater auch auf anderem Wege der Handwerkerschaft zur Verfügung gestellt. Informationsschriften, Informationsveranstaltungen, Seminare und Workshops sowie in nicht unerheblichem Umfang Projektarbeiten runden das klassische Tätigkeitsprofil des Beraters ab. Alle Maßnahmen haben gemein, dass viele Unternehmen gleichzeitig erreicht werden und von einem Angebot gemeinsam profitieren können. Fachliche Inhalte und Erfahrungen werden multipliziert und allen Handwerkern zur Verfügung gestellt. Wird dieses Angebot seitens der Unternehmen nicht angenommen, erhalten sie aber in der Regel zumindest davon Kenntnis, dass ein Angebot existiert.
Die Grundlagen für die Betriebsberatung bei den Handwerkskammern wurden bereits 1954 durch die "Leitsätze für die Neuordnung der Gewerbeförderung" der Vollversammlung der Vereinigung der Handwerkskammern geschaffen. Hiernach gehört die Beratung von Handwerksbetrieben zu den Einzelaufgaben der Gewerbeförderung nach § 91 Handwerksordnung (HwO).


