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Beratungsprozesse
Der Ablauf einer Beratung variiert in den Beratungsstellen durch die Art und Weise, wie jeweils die Handwerkskammer oder der Verband die Betriebsberatung organisiert. In der Regel läuft eine Beratung wie folgt ab, wobei auf eine Unterscheidung zwischen einer technischen oder betriebswirtschaftlichen Beratung verzichtet werden kann:
Im Gegensatz zur freiberuflichen Betriebsberatung, bei der durch Werbung und Akquiseaktivitäten ein Mandant gefunden werden muss, wendet sich bei der organisationseigenen Beratung der Unternehmer oder Existenzgründer von sich aus an die Beratungsstelle.
Besonderes Merkmal einer "typischen" Beratung ist, dass das zu Grunde liegende Problem im Prinzip unbekannt und unbenannt ist. Bekannt sind dem Handwerker lediglich die Auswirkungen des Problems. Damit sind aber auch Umfang und Ausmaß der Bearbeitung und Lösung des Problems häufig nicht oder nur schwer erkennbar. Auch eine realistische Kalkulation der zu erbringenden Leistungen ist vorab nicht möglich, der wirtschaftliche Nutzen für den Ratsuchenden nicht messbar. Gerade die im Handwerk typischen Klein- und Kleinstbetriebe scheuen - teilweise zu ihrem eigenen Schaden - notwendige, aber in der Höhe nicht bezifferbare Investitionen in ihre wirtschaftliche Zukunft. Andererseits sind Beratungen für das Klientel des Handwerks für private Berater unattraktiv und uninteressant, weil die hierbei entstehenden Kosten nur über umfangreiche Folgeberatungen (die wiederum für Kleinbetriebe nicht bezahlbar sind) wieder eingebracht werden könnten. Derartige Fragen, Themen und Probleme können daher auch nur im Rahmen des Prinzips der "Solidargemeinschaft" bearbeitet werden.
Anlass für die Beratungs- oder Informationsanfrage ist häufig ein scheinbar singuläres Problem. Im Rahmen der Lösungsfindung werden jedoch weitere - nicht selten gegenüber dem ursprünglichen Problem gravierendere - Schwachstellen erkennbar, die ebenfalls vom Berater - oder einem seiner Kollegen mit der entsprechenden fachlichen Spezialisierung - behandelt werden müssen.
Der erste Kontakt mit der Beratungsstelle erfolgt entweder mit einem Sekretariatsmitarbeiter oder unmittelbar mit einem Betriebsberater. Soweit die Anfrage ein persönliches Gespräch erfordert, wird (in der Regel kurzfristig) ein Termin entweder am Sitz des Beraters oder im Betrieb vereinbart. Im persönlichen Beratungsgespräch werden die für die Problemstellung relevanten Bereiche des Unternehmens analysiert und ggf. Maßnahmen dem Unternehmer vorgeschlagen. Nicht selten folgen diesem ersten Termin weitere Gespräche (ca. 40 % der Fälle).
Kennzeichnend für die Beratungsleistungen der Handwerksorganisationen ist die Konzentration auf Kurzzeitberatungen im Gegensatz zu den typischen Mehrtagesberatungen von Freiberuflern sowie die häufig anzutreffende Beschränkung auf die Aufschließungsberatung, wobei der eigentliche Beratungsprozess anderen überlassen wird. Die besondere Funktion der Aufschließungsberatung drückt sich dadurch aus, dass dem Handwerker durch den Berater eine Problemanalyse mit anschließender Darstellung der Lösungswege angeboten werden kann. Dabei gibt es für die Problemlösung nicht nur die Möglichkeit der weiterführenden Beratung in der Handwerksorganisation, sondern auch die Vermittlung an freiberufliche Beratungsinstitutionen einschließlich Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Der organisationseigene Berater übernimmt im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe die Funktion der Anlauf- und Koordinationsstelle, die den Beratungsprozess zum Zwecke der Qualitätssicherung moderiert und überwacht.
Die durchschnittliche freiberufliche Beratungsdauer beträgt ungefähr sechs Tage und ist damit rund zehnmal so hoch wie bei den Kammerberatungen. Dieser deutliche Unterschied ist Ausdruck einer klaren Abgrenzung zwischen beiden Beratungssegmenten, durch die im Übrigen auch eine Konkurrenzsituation vermieden wird. Sie bietet vielmehr häufig die Möglichkeit, die freiberufliche Beratung komplementär zu der Kammerberatung durchzuführen. Weil die Kammerberatungen bei Marktpreisen nicht oder zu wenig nachgefragt werden, obwohl eine höhere Nachfrage gesellschaftlich wünschenswert wäre, handelt es sich hierbei um typisch meritorische Güter, die konsequenterweise auch durch die öffentliche Hand bezuschusst werden.
Bei den Beratungen für bestehende Betriebe variiert die Intensität und Dauer in Abhängigkeit vom Beratungsthema und der Dringlichkeit. Häufig werden lediglich informationsorientierte Ratschläge erbeten, die in aller Regel in wenigen Stunden erteilt werden können. Krisenberatungen sind demgegenüber tendenziell die aufwendigsten Beratungen, in denen auch zeitintensive Gespräche mit Hausbanken und Geschäftspartner durch den Berater geführt werden müssen (häufig unter Einschaltung weiterer Kollegen mit anderen Spezialisierungen und/oder der Rechtsabteilung). Auch Übergabeberatungen gelten als aufwändig, da neben betriebswirtschaftlichen und betriebstechnischen Problemen auch wertgutachterliche und rechtliche (Arbeits-, Steuer- und Erbschaftsrecht) Fragestellungen anfallen. Dagegen bedingt eine Vielzahl von Routinethemen, wie z.B. Beratungen zu Erweiterungsinvestitionen oder Marketingkonzepten, einen vergleichsweise geringen Zeitaufwand.
Bei Existenzgründungen sind viele Handwerksorganisationen dazu übergegangen, eine individuelle Beratung erst nach dem Besuch von Existenzgründungsseminaren bzw. Gruppenberatungsveranstaltungen anzubieten. Dies gilt insbesondere für die weniger qualifizierten Gründer (z.B. „Ich-AG-Gründungen“). Zielsetzung ist es, die allgemeinen Informationen zur Gründung (Basiswissen zur Rechtsformwahl, Finanzierung, Erstellung eines Business-Plans) mehreren Interessenten gleichzeitig bereits im Vorfeld zu vermitteln, um dadurch Zeit für die individuellen, dann aber auch konkreten Gründungsberatungen zu gewinnen. Dabei wird auch die „Ernsthaftigkeit“ des Gründers geprüft, in dem die Erledigung von „Hausarbeiten“ (Erstellung eines umfassenden Gründungskonzepts) zur Voraussetzung für das individuelle Beratungsgespräch gemacht wird.
Häufig erfolgt die Information und Beratung von Existenzgründern in Zusammenarbeit mit unabhängigen, teils überregionalen Institutionen wie den Agenturen für Arbeit, Behörden, Ministerien, Versicherungen und Kreditinstituten im Rahmen von Existenzgründertagen o.ä.
Der organisationseigene Gründungsberater zeichnet sich dadurch aus, dass er nicht nur Gründungsvorhaben beratend unterstützt, sondern einem Gründer beim Fehlen der wesentlichen persönlichen, fachlichen oder finanziellen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Start in die Selbständigkeit auch von dem Vorhaben abrät bzw. ihn zur Ergreifung von Weiterbildungsmaßnahmen vor der eigentlichen Gründung ermuntert, wenn erhebliche Defizite in der Qualifikation des Gründers festgestellt wurden. Aufgrund der Erfahrung der Betriebsberater kann die persönliche Eignung des Gründers eingeschätzt und eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen werden. In einigen Organisationen werden zusätzlich psychologische Persönlichkeitstests mit den Gründern durchgeführt, um ihm überzeugend darlegen zu können, dass er konkrete Schwächen hat, die möglicherweise durch die Hinzuziehung eines Partners, der gerade auf diesen Gebieten Stärken hat, ausgeglichen werden können.
Zum Abschluss der Beratungen werden den Betrieben und Gründern Maßnahmen- und Umsetzungsvorschläge unterbreitet sowie die für die unternehmerischen Entscheidungen relevanten Informationen zu Verfügung gestellt.
Zumindest die geförderten Beratungen werden grundsätzlich mit einem Beratungsbericht abgeschlossen. Für nicht geförderte Beratungen gilt dies in der Regel nur, wenn ein Bericht für den Betrieb von tatsächlichem Nutzen ist. Dabei handelt sich häufig lediglich um die im Rahmen der Beratung erstellten Berechnungen, die als Grundlage für weitere Überlegungen dienen sollen. Eine ausführliche Protokollierung der Beratung wird im Gegensatz zur freiberuflichen Beratung von den Unternehmen nicht erwartet.

