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Umfrage zur Zollnummer-Verpflichtung

Seit Februar 2010 gelten die Bestimmungen gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr.2454/93 (Zollkodex-DVO) zur Einführung des europäischen Registrierungs- und Identifikationssystems für Wirtschaftsbeteiligte. Demnach müssen alle Unternehmen, die Waren in ein Drittland exportieren, eine Zollnummer beantragen. Bis zu diesem Datum galt eine Ausnahmeregelung für Unternehmen, die nicht mehr als drei Sendungen im Jahr in ein Drittland exportieren.

Handwerksbetriebe, die in einem Drittland (z. B. der Schweiz) Aufträge annehmen, sind von dieser Regelung betroffen, da die Verordnung bereits bei einmaligen Aufträgen, wie dem Verkauf einer Küche, greift.

Handwerk International Baden-Württemberg hat eine Umfrage zu dieser Thematik gestartet und bittet Unternehmen, die eine Zollnummer beantragen mussten, um ihre Erfahrungen. Berichte können auf den Seiten von Handwerk International Baden-Württemberg unter www.handwerk-international.de/zollnummer.aspx online eingegeben werden.

Quelle: Handwerk International Baden-Württemberg vom 12.08.2010

 


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