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Garantie Décennale-Versicherungen im französischen Baurecht

Das französische Baurecht verlangt von allen am Bau beteiligten Unternehmen eine 10-jährige Garantie für die geleisteten Arbeiten und daraus entstehende Schäden am Bauwerk. Diese „Garantie-Décennale“-Pflichtversicherung beginnt mit der Abnahme der Arbeiten durch den Bauherrn und garantiert die Sicherheit für Schäden als Folge von Konstruktionsfehlern, schlechten Bauarbeiten, fehlenden Abdichtungen oder ungenügendem Baugrund. Die Versicherung, die vor Einrichten der Baustelle abgeschlossen werden muss, muss von Architekten, Unternehmern, Technikern oder weiteren Personen, die durch einen Werkvertrag an einen Bauherrn gebunden sind, abgeschlossen werden. Nicht abgedeckt sind Schäden, die durch mangelnde Absprache oder Benützungsfehler entstehen sowie Schönheitsfehler oder durch Privatpersonen realisierte Bauarbeiten.

Früher konnte das Risiko fast ausschließlich bei französischen Anbietern versichert werden, die jedoch kein größeres Interesse an grenzüberschreitenden Versicherungsnehmern haben.

Seit 2009 bietet in Deutschland das VHV Versicherungsunternehmen diese Spezialversicherung nach französischen Standards an. Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes entsprechen in vollem Umfang den gesetzlichen Vorgaben in Frankreich. Als neuer Anbieter ist die Schweizer Firma RMS Risk Management Service (Basel) mit einer Vertretung in Nürnberg vor kurzem in den deutschen Markt eingetreten und bietet eine Deckung für die „Garantie Décennale“ bis zu 7.500.000 EUR an.

Nähere Informationen:
 http://www.swissbatirisk.ch
 http://www.vhv.de

 


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