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EU schafft Planungssicherheit für deutsche Exporteure

Seit August 2009 können deutsche Exporteure Lieferungen in die EU- und OECD-Länder mit kurzfristigen Zahlungszielen durch Hermesdeckungen absichern. Diese bis Jahresende befristete Ausnahmeregelung hat die EU-Kommission nun erweitert. Jetzt können auch Lieferungen mit Exportkreditgarantien abgesichert werden, die 2010 vertraglich vereinbart wurden, aber erst bis zum 30. Juni 2011 zum Versand kommen.

Quelle: Nachrichten für den Außenhandel Nr. 143 vom 28.07.2010


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