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Hilfe für kleine und mittlere Unternehmen in der Krise
Die Europäische Kommission hat die zweite Änderung einer bereits im Dezember 2008 genehmigten deutschen Regelung über Kleinbeihilfen von bis zu 500.000 EUR je Unternehmen in den Jahren 2009 und 2010 nach den EU-Beihilferegeln gebilligt. Mit dieser Regelung können Unternehmen bis 2010 einfacher staatliche Kredithilfen zur Bewältigung der Wirtschaftskrise erhalten.
die Regelung gilt mit Ausnahme der Fischerei und Landwirtschaft für alle Wirtschaftszweige. Ausgenommen sind Exportbeihilfen sowie Maßnahmen, durch die einheimische Güter gegenüber Importen bevorteilt werden. Diese Regelung ist befristet und trifft nur auf Unternehmen zu, die sich vor der Krise am 1. Juli 2008 noch nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befanden.
Nähere Informationen:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/09/1163&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=de
Quelle: EU-Aktuell vom 20.07.2009

