Inhalt
Österreich: elektronische Mehrwertsteuerrückerstattung
Die EG-Richtlinie 2008/9/EG bringt erhebliche Änderungen bei der Rückerstattung der Mehrwertsteuer. Seit Anfang des Jahres sind Anträge auf Erstattung von in anderen EU-Mitgliedsstaaten angefallenen Vorsteuern vereinfacht über das elektronische Portal des Mitgliedsstaats einzureichen, in dem das Unternehmen ansässig ist. Von dort werden die Anträge zur Erstattung an den Staat weitergeleitet, in dem die Leistung erbracht wurde. Dort erfolgt auch die materielle Prüfung. Ziel der Richtlinie ist es, Probleme der Unternehmen mit den bislang geltenden Durchführungsbestimmungen zu beheben.
Die Deutsche Handelskammer in Österreich (AHK) verfügt über eine Zugangsberechtigung zum Online-Portal in Deutschland („BOP“). Die AHK kann daher die Rückerstattung der Mehrwertsteuer für deutsche Unternehmen nach dem neuen Verfahren beantragen und abwickeln. Die Antragsteller können dabei vom Know-how der AHK-Mitarbeiter im deutschen und österreichischen Steuerrecht profitieren.
Kontakt:
Deutsche Handelskammer in Österreich
Schwarzenbergplatz 5
A-1030 Wien
Tel.: 0043 / 1 / 545 14 17
E-Mail: office@dhk.at
Quelle: Schreiben AHK Österreich vom 11.05.2010

