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KFZ-Reparaturen werden billiger
Ab Seit 1. Juni 2010 gelten neue Wettbewerbsregeln für die Reparatur und Wartung von Autos. Die Europäische Kommission hat überarbeitete Wettbewerbsvorschriften für Vereinbarungen zwischen Kfz-Herstellern und deren zugelassenen Händlern, Werkstätten und Ersatzteilanbietern verabschiedet.
Der neue Rechtsrahmen soll Vorteile für die Verbraucher bringen und die Vertriebskosten für Neufahrzeuge verringern. Vereinbarungen zwischen Kfz-Herstellern und zugelassenen Werkstätten kommen künftig nur noch dann für die Gruppenfreistellung in Betracht, wenn keines der beteiligten Unternehmen einen Marktanteil von mehr als 30 Prozent hat.
Die neuen Regeln verbessern den Zugang von Werkstätten zu alternativen Ersatzteilen. Für Verbraucher verringern sich dadurch die Ausgaben für die Reparatur und Wartung von Autos, da Ersatzteile etwa 40 % der gesamten Reparaturkosten ausmachen.
Die neue Gruppenfreistellungsverordnung ist abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/competition/antitrust/legislation/vertical.html
Quelle: EU Aktuell vom 27.05.2010

