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Broschüren machen „Reif für die Insel“
Großbritannien ist besonders für Bau- und Ausbauhandwerker ein aussichtsreicher Markt. Bei den Rahmenbedingungen für die Abwicklung von Aufträgen gibt es jedoch Besonderheiten zu beachten. Die Zukunfts-Initiative Handwerk Nordrhein-Westfalen hat hierzu zwei Ländermerkblätter veröffentlicht.
In der Publikation „Arbeiten in Großbritannien“ geht es u. a. um die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Mitarbeiter, Registrierungs-, Melde- und Genehmigungspflichten sowie Zertifizierungen für Unternehmen, Steuern und Sozialversicherung, rechtliche Rahmenbedingungen von Geschäftstätigkeiten (Vertragsrecht, Eigentumsvorbehalt, Produkthaftung, Normen) sowie Arbeitschutz.
Beim Arbeitsschutz gibt es in Großbritannien Besonderheiten zu beachten. Insbesondere auf Baustellen haben Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz einen hohen Stellenwert. Hierzu gibt es eine Reihe von Bestimmungen, aber auch Sanktionen wie die komplette Schließung einer Baustelle oder die Verhängung hoher Geldstrafen. Allerdings gibt es bei einigen Gesetze und Verordnungen auch Ähnlichkeiten zu deutschen Regelungen.
Aktualisiert wurde das Merkblatt zu „Health and Safety“. Darin werden Anmeldepflichten, organisatorischer Ablauf eines Bauprojekts, Baustelleneinrichtungen, Regeln zum Baustellenstrom, Pflichten eines Nach-/Subunternehmers, Besonderheiten bei Arbeiten an privaten Objekten, Grundausrüstung in Sachen Arbeitsschutz sowie die so genannte SMSTS-Prüfung behandelt.
Die Broschüren können bestellt werden bei:
Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH)
Claudia Witte-Martinez
Tel.: 0211 / 30 108-364
Fax: 0211 / 30 108-500
E-Mail: witte-martinez@lgh.de
Quelle: Newsletter LGH vom Mai 2010

