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Auslandsversandkosten müssen angegeben werden

Um den Kunden vor nachträglichen und überhöhten Versandkosten zu schützen, hat das Oberlandesgericht Hamm kürzlich entschieden, dass ein fehlender Hinweis auf diese Kosten bei einem Auslandsversand wettbewerbswidrig ist (Urteil vom 12.03.2009, AZ: 4 U 225/08). Damit hat das OLG seine ständige Rechtssprechung bestätigt, dass die Nichtangabe von Auslandsversandkosten immer wettbewerbswidrig ist, wenn der Händler auch ins Ausland liefert. Die Versandkosten müssen für alle Länder des Versandgebiets angegeben werden.


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