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„EU-Pilot“ – Unterstützung bei Anwendung von EU-Recht

Zwei Jahre nach Einführung des „EU-Pilot“ zur besseren Unterstützung von Bürgern und Unternehmen bei der Anwendung des EU-Rechts hat die Europäische Kommission eine erste positive Bilanz gezogen. Das Projekt wurde 2008 mit der Absicht gestartet, Bürgern und Unternehmen schneller und umfassender Antworten auf Fragen zu liefern, die sich aus der Anwendung des Gemeinschaftsrechts ergeben und eine Klarstellung der rechtlichen Lage in einem Mitgliedstaat erfordern. Die Mitgliedstaaten bieten innerhalb von 10 Wochen Erläuterungen oder Lösungsmöglichkeiten an. Die Kommissionsdienststellen prüfen diese Antworten und entscheiden dann über weitere Maßnahmen zur Durchsetzung des EU-Rechts. Bisher sind 15 Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis an dem Projekt beteiligt.

Seit Einführung von „EU-Pilot“ wurden 723 Dossiers bearbeitet, von denen nur 40 in ein Vertragsverletzungsverfahren überführt wurden. 85 % der bisherigen Antworten der Mitgliedstaaten wurden von der Kommission als akzeptabel angesehen.

Weitere Informationen:
 http://ec.europa.eu/community_law/infringements/application_monitoring_en.htm

 


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