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EU-Konsultationen
Das Verfahren der EU-Konsultationen ist in Art. 11 des EU-Vertrages festgeschrieben und soll die Einbindung der Bürger und Verbände in die EU-Politik gewährleisten.
Mit Beginn des Jahres 2012 ist die Frist zur Teilnahme an Konsultationen von ehemals 8 Wochen auf 12 Wochen verlängert worden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Eine Liste aller laufenden Konsultationen ist auf der Seite der Europäischen Kommission abrufbar. Detailliertere Informationen zu den geplanten Initiativen sind den englischsprachigen "Fahrplänen" zu entnehmen.

