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Restaurator/in im ...** - Handwerk
(Meisterebene)
Im Sinne der "Internationalen Charta über die Konservierung und Restaurierung von Denkmälern und Ensembles" von 1964 (Charta von Venedig) haben die Vereinigung der Deutschen Restauratorenverbände (VDR) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ein gemeinsames Interesse an der sach- und fachgerechten Bewahrung und Pflege des historischen Kulturgutes.
Vor diesem Hintergrund hat der ZDH die Fortbildung zum/zur Restaurator/in im ... - Handwerk eingeführt. Der fachübergreifende Teil der Fortbildungsregelung wurde im Jahr 2001 nach mehr als 20 Jahren überarbeitet und die Prüfungsanforderungen an moderne Standards angepasst.
Die Verbände wurden gebeten den fachspezifischen Teil in die Fortbildungsordnung einzuarbeiten. Die Empfehlung für den zeitlichen Rahmen der fachspezifischen Vorbereitungskurse beträgt 400 Stunden.
Zulassungsvoraussetzung ist der Meisterabschluss im entsprechenden Handwerk oder wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Für folgende Gewerke liegen Empfehlungen des DHKT vor:
Buchbinder-Handwerk - 1992
Rechtsvorschrift
Rahmenlehrplan
Holzbildhauer-Handwerk - 2005
Rechtsvorschrift
Rahmenlehrplan
Maler und Lackierer-Handwerk - 2003
Rechtsvorschrift
Rahmenlehrplan
Maurer- und Betonbauer-Handwerk - 2007
Rechtsvorschrift
Rahmenlehrplan
Metallbauer-Handwerk - 2009
Rechtsvorschrift
Rahmenlehrplan
Orgel- und Harmoniumbauer-Handwerk - 2004
Rechtsvorschrift
Rahmenlehrplan
Parkettleger-Handwerk - 1986
Rechtsvorschrift
Rahmenlehrplan
Raumausstatter-Handwerk - 2004
Rechtsvorschrift
Rahmenlehrplan
Steinmetz- und Steinbildhauer-Handwerk - 2004
Rechtsvorschrift
Rahmenlehrplan
Stukkateur-Handwerk - 2010
Rechtsvorschrift
Rahmenlehrplan
Tischler-Handwerk - 2003
Rechtsvorschrift
Rahmenlehrplan
Vergolder-Handwerk - 2010
Rechtsvorschrift
Rahmenlehrplan - Fachübergreifend
Rahmenlehrplan - Fachspezifisch

