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Informationen zur novellierten AEVO

Die Ausbildereignungsverordnung regelt den Prüfungsnachweis für die berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation von Ausbildern und Ausbilderinnen.

Durch die Ausbildereignungsverordnung vom 21. Januar 2009 wird die alte AEVO vom 16. Februar 1999 novelliert.

 AEVO vom 21.01.2009

 AEVO vom 16.02.1999

Zu den AEVO-Befreiungsregelungen in § 6 Abs. 3 und 4 hat der DHKT die nachfolgende Empfehlung ausgesprochen:


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Daike Witt
Berufliche Bildung
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