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Informationen zur novellierten AEVO
Die Ausbildereignungsverordnung regelt den Prüfungsnachweis für die berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation von Ausbildern und Ausbilderinnen.
Durch die Ausbildereignungsverordnung vom 21. Januar 2009 wird die alte AEVO vom 16. Februar 1999 novelliert.
Zu den AEVO-Befreiungsregelungen in § 6 Abs. 3 und 4 hat der DHKT die nachfolgende Empfehlung ausgesprochen:

