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Fortbildung zum/zur ...* für Instandsetzungsarbeiten in der Denkmalpflege

(Gesellenebene) 
 
Um eine klare Abgrenzung zur Fortbildung der Meister zu erreichen und vermeintliche Gleichstellungen gegenüber Dritten zu vermeiden, wurde ab dem Jahr 2004 die Bezeichnung der Fortbildung in „(Fachrichtung) für Instandsetzungsarbeiten in der Denkmalpflege“ geändert. Eine Fortbildung auf Gesellenebene soll künftig mit dieser Bezeichnung zum Abschluss führen.

Die Fortbildung zum/zur ...* für Instandsetzungsarbeiten in der Denkmalpflege setzt eine Gesellenprüfung in dem jeweiligen Gewerk voraus. Abweichend davon kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er die Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Fortbildungen ... für Instandsetzungsarbeiten in der Denkmalpflege wurden für folgende Gewerke* vom DHKT empfohlen:

Buchbinder - 1992

Maler und Lackierer - 2004

 Rundschreiben
 Rechtsvorschrift
 Rahmenlehrplan

Maurer - 1986

Parkettleger - 1986

Raumausstatter - 1987

Steinmetz und Steinbildhauer in der Denkmalpflege - 1991

Stukkateur - 1989

Tischler - 2005

 Rundschreiben
 Rechtsvorschrift
 Rahmenlehrplan

Zimmerer - 1986


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Petra Friederich
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