Inhalt
Fortbildung zum/zur ...* für Instandsetzungsarbeiten in der Denkmalpflege
(Gesellenebene)
Um eine klare Abgrenzung zur Fortbildung der Meister zu erreichen und vermeintliche Gleichstellungen gegenüber Dritten zu vermeiden, wurde ab dem Jahr 2004 die Bezeichnung der Fortbildung in „(Fachrichtung) für Instandsetzungsarbeiten in der Denkmalpflege“ geändert. Eine Fortbildung auf Gesellenebene soll künftig mit dieser Bezeichnung zum Abschluss führen.
Die Fortbildung zum/zur ...* für Instandsetzungsarbeiten in der Denkmalpflege setzt eine Gesellenprüfung in dem jeweiligen Gewerk voraus. Abweichend davon kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er die Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Fortbildungen ... für Instandsetzungsarbeiten in der Denkmalpflege wurden für folgende Gewerke* vom DHKT empfohlen:
Buchbinder - 1992
Maler und Lackierer - 2004
Rundschreiben
Rechtsvorschrift
Rahmenlehrplan
Maurer - 1986
Parkettleger - 1986
Raumausstatter - 1987
Steinmetz und Steinbildhauer in der Denkmalpflege - 1991
Stukkateur - 1989
Tischler - 2005
Rundschreiben
Rechtsvorschrift
Rahmenlehrplan

