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Bildungsprämie
Die Bildungsprämie besteht aus den folgenden drei Komponenten:
- Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 € erhalten Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 € bzw. 51.200 € bei gemeinsam Veranlagten nicht übersteigt, wenn mindestens die gleiche Summe als Eigenanteil geleistet wird.
- Im VermBG wird zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den Guthaben in Höhe der entstehenden Kosten erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist, ohne dass damit die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.
- Ein Weiterbildungsdarlehen kann auch bei höheren Einkommen in Anspruch genommen werden.
Für die Gewährung der Weiterbildungsprämie ist ein Beratungsgespräch bei einer Beratungsstelle obligatorisch. Das Programm wird mit ESF-Mitteln finanziert und endet am 30. November 2011.

