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Hochschulzugang für Handwerksmeister und -gesellen

Am 5. und 6. März 2009 hat die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) einheitliche Kriterien für den Hochschulzugang beruflich qualifizierter Bewerber vereinbart.

Meister und Inhaber ähnlicher Abschlüsse erhalten den allgemeinen Hochschulzugang. Gesellen erhalten einen fachgebundenen Hochschulzugang, wenn sie über drei Jahre Berufserfahrung verfügen und ein Eignungsfeststellungsverfahren der Hochschule durchlaufen. Der Beschluss muss nun in den jeweiligen Landeshochschulgesetzen umgesetzt werden. Wann dies abgeschlossen sein soll, ist allerdings nicht vereinbart worden.

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Hendrik Voß
Berufliche Bildung
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Fax: 030 2061959-307
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