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Empfehlung des BiBB-Hauptausschusses für eine Musterprüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen
Der Hauptausschuss des BiBB hat im Jahr 2008 eine Empfehlung für Fortbildungsprüfungen der Kammern erlassen. Die Prüfungsordnungen regeln alle relevanten Verfahrensfragen (wie z. B. Befangenheit von Prüfern, Rechtsfolgen von Rücktritt, Nichtteilnahme und Täuschungen, das Bewertungsverfahren und die Wiederholungsprüfung).
Mit In-Kraft-Treten der novellierten AEVO endet die seit dem 01.08.2003 geltende Befreiung von der Nachweispflicht der AEVO. Das heißt, dass Ausbilder und Ausbilderinnen grundsätzlich wieder einen Prüfungsnachweis über ihre berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation vorweisen müssen.

