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Grundlagen der Ordnungsverfahren

Eine wichtige Grundlage für die Aus- und Weiterbildung in Deutschland sind Aus- und Fortbildungsregelungen. Diese dienen in erster Linie dazu, eine am Berufsprinzip orientierte, arbeitsmarktwirksame Qualifizierung der Mitarbeiter zu ermöglichen und den Fachkräftebedarf der Betriebe zu sichern.

Dies soll in der dualen Berufsausbildung durch die geordnete Vermittlung der notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und die Ermöglichung des Erwerbs der erforderlichen Berufserfahrung (berufliche Handlungskompetenz) sichergestellt werden (§1 Abs. 3 BBiG).

In der beruflichen Fortbildung erfolgt zum einen die laufende Anpassung der Qualifikationen an die technischen, technologischen und wirtschaftlichen Veränderungen (Anpassungsfortbildung) und zum anderen die an den betrieblichen Hierarchien orientierte Aufstiegsfortbildung. Hierzu zählt auch die Meisterqualifizierung im Rahmen der Unternehmerbildung. Daneben sind im Handwerk insbesondere drei Stufen der Fortbildungsprüfungsregelungen zu unterscheiden:

  1. bundeseinheitliche Fortbildungsordnungen nach § 42 HwO
  2. Fortbildungsprüfungsregelungen nach § 42a HwO mit Empfehlung des DHKT (empfohlene Kammerregelungen)
  3. Fortbildungsprüfungsregelungen nach § 42a HwO ohne Empfehlung des DHKT (Kammerregelungen)

Hinzu kommen die freien Angebote von Bildungsträgern, die oftmals mit Zertifikaten oer Teilnahmebescheinigungen abschließen. Die Entwicklung und Durchführung solcher Maßnahmen steht außerhalb der Ordnungsarbeit des ZDH.

Bei der Gestaltung der Ordnungsmittel für die geregelte Aus- und Fortbildung sind neben der zukunftsorientierten Verankerung der Inhalte die politischen, gesellschaftlichen und rechtlichen Vorgaben so zu berücksichtigen, dass eine praxisnahe und handlungsorientierte Ausbildung gefördert wird und Aufwand, Nutzen sowie Aussagekraft der Prüfungen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.

Bei den ausbildungsbezogenen Neuordnungsverfahren werden hierzu sowohl Ausbildungs- und Prüfungsstrukturen (Ausbildungsordnung) sowie Ausbildungsinhalte (Ausbildungsrahmenplan) erarbeitet. Bei den Fortbildungsprüfungsregelungen werden i. d. R. ausschließlich Prüfungsstrukturen und -inhalte festgeschrieben. Die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen liegt hier außerhalb der Ordnungsverfahren.

Bei der Erarbeitung und Entwicklung von Aus- und Fortbildungsregelungen wirken zahlreiche Akteure mit. Von Seiten des Handwerks arbeiten im Rahmen des Primats der Fachverbände insbesondere Vertreter der Zentralfachverbände, der Handwerkskammern, des ZDH sowie die Sachverständigen aus den Handwerksbetrieben partnerschaftlich zusammen.

Der ZDH übernimmt dabei insbesondere die Koordination und Beratung der Handwerksorganisationen, die Vertretung der Handwerksinteressen gegenüber den Sozialpartnern (DIHK, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften). Er fungiert als Ansprechpartner des Verordnungsgebers und wirkt ggf. bei der Erstellung von Umsetzungshilfen mit.


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