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Mobilitätsberatung bei den Kammern
Am 4. November 2008 wurde die ESF-Richtlinie zur "Betrieblichen Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Beschäftigten" im Bundesanzeiger veröffentlicht. Im Rahmen dieser Richtlinie werden über einen Zeitraum von vier Jahren insgesamt 37 Mobilitätsberater an Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern sowie eine bundesweite Koordinierungsstelle gefördert.
Die Mobilitätsberater haben folgende Aufgabenschwerpunkte:
- Beratung und Motivation von interessierten Betrieben, Ausbildern, Lehrlingen und Gesellen hinsichtlich eines Auslandspraktikums während und nach der Ausbildung,
- Abstimmung zwischen den im Rahmen des Auslandsaufenthaltes beteiligten Akteuren, z. B. Betriebe, Berufsschulen, Auszubildende, Kooperationspartner,
- Unterstützung bei der Planung, Organisation, Durchführung, Auswertung, Abrechnung und Bewertung von Mobilitätsprojekten,
- Unterstützung beim Aufbau von internationalen betrieblichen Bildungskooperationen und -netzwerken,
- Vermittlung und Organisation von Vorbereitungsmaßnahmen für Teilnehmer von Mobilitätsprojekten.
Zur Unterstützung der regionalen Berater wird auf Bundesebene eine Koordinierungsstelle eingerichtet, die bei der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) in Düsseldorf und bei der DIHK Service GmbH in Berlin angesiedelt ist.
Informationen zum Mobilitäts-Netzwerk der Kammern finden Sie unter:
www.mobilitaetschoach.de
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
www.esf.de/portal/generator/5796/programm__mobi.html


