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Anerkennung nach dem Bundesvertriebenengesetz

Personen, die in den Anwendungsbereich des Bundesvertriebenengesetzes fallen (Vertrieben,Spätaussiedler) haben einen Anspruch auf Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationszeugnisse.

Hier finden Sie das BVertrG:
 http://www.gesetze-im-internet.de/ 


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Berufliche Bildung
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Fax: 030 2061959-306
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