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Einstiegsqualifizierung - Türöffner zur Berufsausbildung

Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) wurde im Rahmen des Ausbildungspaktes entwickelt, um Bewerbern mit eingeschränkter Vermittlungsperspektive als Brücke in die Berufsausbildung zu dienen. Als betriebliches Langzeitpraktikum von mindestens 6 bis maximal 12 Monaten bietet sie Bewerbern die Möglichkeit zu zeigen, was in ihnen steckt, und den Betrieben die Chance, den potentiellen Fachkräftenachwuchs näher kennen zu lernen und mehr zu sehen als Schulzeugnisse aussagen. Idealerweise sollte die EQ so terminiert werden, dass ein nahtloser Übergang in eine Ausbildung zum Beginn des nächsten Ausbildungsjahres möglich ist. Im Einzelfall kann auf Antrag des Betriebes die Qualifizierung auf eine nachfolgende Ausbildung angerechnet werden.

Es können sich ebenfalls Betriebe an der Einstiegsqualifizierung beteiligen, die zum Beispiel aufgrund ihrer Spezialisierung nicht alle Anforderungen für eine duale Ausbildung erfüllen.

Die Einstiegsqualifizierung wird zwischen Betrieb und Jugendlichen vertraglich geregelt. Die Inhalte und Tätigkeiten sind eng an die staatlichen Ausbildungsberufe geknüpft. Zur praktischen Durchführung der Einstiegsqualifizierung hat die Handwerksorganisation mehr als 140 Qualifizierungsbausteine entwickelt (siehe  www.zwh.de).

Arbeitgeber, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen, können durch Zuschüsse zur Vergütung bis zu einer Höhe von 212 Euro monatlich zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag des Auszubildenden gefördert werden.

Ausweitung der ausbildungsbegleitende Hilfen auf Einstiegsqualifizierungen (§§ 240 f. SGB III)

Ab dem 1. August 2009 können ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) komplett auch während einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung im Sinne von § 235 b SGB III lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Jugendliche unterstützen. Bisher war dies nur für die sozialpädagogische Begleitung möglich.

Link zum Gesetzestext SGB III § 235 b (Einstiegsqualifizierung):

 http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/BJNR059500997.html#BJNR059500997BJNG007703308

Qualifizierungsbausteine im Einzelnen:

 www.zwh.de

Häufig gestellte Fragen und Vertragsmuster

Zum Herunterladen:

GIB-Begleitforschung zu EQ:

 BMAS-Berichte


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Ihre Ansprechpartnerin

Dr. Kirsten Kielbassa-Schnepp
Berufliche Bildung
Tel. :030 20619-310
Fax: 030 2061959-310
 dr.kielbassa@zdh.de