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Überbetriebliche Unterweisung
Die Ausbildung im Handwerk ist durch die überbetriebliche Unterweisung als dritte Lernumgebung neben Berufsschule und Ausbildungsbetrieb geprägt.
Die überbetriebliche Unterweisung bietet hier eine Ergänzungsfunktion zur Erfüllung der Anforderungen der Ausbildungsordnungen und gewährleistet den Erwerb einzelbetriebsübergreifender fachlicher Qualifikationen. Bei der überbetrieblichen Unterweisung geht es nicht um den individuellen Ausgleich von Ausbildungsmängeln in Einzelbetrieben, der über § 23 HwO durch konkrete Anordnungen der Kammer organisiert werden kann. Die überbetriebliche Unterweisung hat vielmehr die Gesamtheit der Betriebe und deren Ausbildungsdefizite bei einer Querschnittsbetrachtung im Blick.
Über diese Ergänzungsfunktion hinaus ist ein wesentlicher Auftrag der überbetrieblichen Maßnahmen die Vertiefung sowie die Systematisierung und Pädagogisierung der betrieblichen Ausbildung. Sie nimmt im Rahmen einer Lernortkooperation eine zentrale Position ein, indem sie unter besonderen didaktischen Rahmenbedingungen eine Verbindung zwischen betrieblichen und schulischen Lernergebnissen herstellt und es ermöglicht, fachsystematische Lerninhalte und auftragsgebundene Erfahrung in Beziehung zu setzen.
Durch neue pädagogische Ansätze und das Zusammenführen berufsschulischer und betrieblicher Lernerfahrung fernab des prozess- und dienstleistungsorientierten Arbeitens wird die berufliche Handlungskompetenz als Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz gefördert. Damit legt die überbetriebliche Unterweisung die Grundlage für selbstgesteuertes Lernen. Indem sie die Vermittlung dieser Handlungskompetenz, die angesichts wachsender Anforderungen an die Fachkräfte im Handwerk an Bedeutung gewinnt, entscheidend unterstützen, erhalten die überbetrieblichen Maßnahmen in der Erstausbildung einen besonderen Stellenwert und sind ein entscheidender Faktor für die Qualität der beruflichen Qualifizierung.
Konzepte zur Qualitätssicherung
Empfehlung des BiBB-Hauptausschusses für die Gestaltung und Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten
Durch die Überarbeitung des „Kriterienkatalogs zur Beurteilung von Lehrgängen für überbetriebliche Ausbildung“ aus dem Jahr 1979 hat der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung einen Beitrag zur Qualitätssicherung der überbetrieblichen Unterweisung geleistet. Mit einer Aktualisierung und Anpassung an moderne pädagogische Standards konnte 2002 die „Empfehlung des Hauptausschusses für die Gestaltung und Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten“ beschlossen werden. Sie bezieht sich nicht nur auf das Handwerk sondern auf sämtliche Qualifizierungsmaßnahmen auf der Grundlage von Ausbildungsordnungen nach § 25 BBiG sowie § 25 HwO und Ausbildungsgänge gemäß § 108 Abs. 1 BBiG.
Positionspapier zur Stellung der überbetrieblichen Berufsausbildung in einem handlungsorientierten Berufsausbildungskonzept des Handwerks
Die Planungsgruppe Ausbildung hat 2006 ein Positionspapier zur überbetrieblichen Unterweisung erarbeitet, das der Legitimation der ÜLU und als Argumentationshilfe in der Qualitätsdebatte zur betrieblichen Ausbildung dienen soll.
Die Ansprüche an die Berufsausbildung im Handwerk sind in den letzten Jahren angesichts des zunehmend anspruchsvolleren handwerklichen Leistungsspektrums sowie der Zielstellung, die beruflicher Handlungskompetenz als Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz zu fördern, gewachsen. Darüber hinaus sind viele Schulabgänger diesen Herausforderungen nicht mehr gewachsen und benötigen zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen.
Vor diesem Hintergrund wurden Eckpunkte zur Positionierung der ÜLU in einem handlungsorientierten Ausbildungskonzept entwickelt.

